Stellungsnahme zu geplanten Windparks im Naturpark "Hoher Fläming"

- Windpark Reetz / Reppinichen

- Windpark Klein Marzehns / Groß       Marzehns

- Windpark Lübnitz

Der NABU RV Belzig ist grundsätzlich gegen Planung und Bau von Windparks im Naturpark „Hoher Fläming“. Jegliche Planungen von Windparks in allen Schutzgebieten sind dazu geeignet, die natürlichen Gegebenheiten und die bisherige naturschutzrelevante Entwicklung zu zerstören und diesbezüglich dem gesellschaftlichen Konsens deutlichen Schaden zuzufügen.

Gemäß der Resolution des NABU Landesverbandes Brandenburg (mit 27.000 Mitgliedern) für den Erhalt des „Brandenburger Tafelsilbers“, die sich gegen den Bau von Windparks in allen Schutzgebieten des Landes Brandenburg richtet, werden alle Beteiligten aufgefordert, geeignete Methoden und Maßnahmen für eine naturnahe Entwicklung des Hohen Flämings zu erarbeiten bzw. zu ermöglichen.

 

Begründung:

Durch Windparks wird eine der letzten zusammenhängenden und unzerschnittenen Landschaften in Brandenburg unwiederbringlich zerstört. Mit der Planung der Windparks ist der Status des Landschaftsschutzgebietes „Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen“ gefährdet. Dies stellt den Naturpark „Hoher Fläming“ grundsätzlich in Frage. Änderungen des Schutzstatus des Gebietes werden erwartet, da Windparks eindeutig gegen die Schutzgebietsverordnung des Landschaftsschutzgebietes verstoßen.

 

Der Hohe Fläming besitzt aufgrund seiner unverbauten und unzerschnittenen Landschaft, einschließlich unzerschnittener Wälder, einen Erholungswert an sich. Diese Qualität der Landschaft ist durch Windparks nachhaltig gefährdet.

Es wird davor gewarnt, eine Infrastruktur zu schaffen, die eine Industrialisierung dieser Landschaft fördert.

Es ist zu befürchten, dass Windräder direkten Einfluss auf Niederschläge haben werden. Da der Hohe Fläming bisher im Vergleich zur Umgebung höhere Niederschlagssummen aufweist, stellt er ein überregional bedeutsames Wasserreservoir zur Verfügung. Um dieses Reservoir zu bewahren, sind vor dem Hintergrund veränderter klimatischer Veränderungen zusätzliche negative Einflüsse auf den Wasserhaushalt der Landschaft, die durch Windräder zu erwarten wären, zu unterlassen.

 

Die Vogelschutzgebiete (SPA) „Hoher Fläming“ sowie „Belziger Landschaftswiesen“ sind im Land Brandenburg die einzigen, die nicht durch angrenzende Windparks beeinflusst werden. Das kommt dem Vorkommen der stark gefährdeten Großtrappe zugute.

Dennoch wird der beabsichtigte Windpark Lübnitz flächenscharf unmittelbar an dem ausgewiesenen Überflugkorridor der Großtrappe zwischen den Vorkommensgebieten Belziger Landschaftswiesen und Fiener Bruch geplant. Dabei wird dem Überflugverhalten der Großtrappe offensichtlich keine Beachtung geschenkt und die Vernetzung aller Vorkommensgebiete in Brandenburg und Sachsen-Anhalt unnötig eingeengt.

Um die Großtrappe und weitere Großvogelarten (Weiß- und Schwarzstorch, Seeadler, Uhu, Kranich) nicht zu gefährden, ist der gesamte Naturpark Hoher Fläming als Überflugkorridor zu betrachten.

Das Land Brandenburg hat im Rahmen der Erhaltung der Großtrappe internationale Verpflichtungen übernommen. Deshalb werden Verschlechterungen des Erhaltungszustandes der Art im In- und Ausland aufmerksam verfolgt. Verschlechterungen sind dazu geeignet, das Ansehen Brandenburgs ernsthaft zu beeinträchtigen.

 

Der geplante Windpark Reetz wird allein aufgrund der Planung unmittelbar neben dem SPA „Hoher Fläming“ direkten Einfluss auf das SPA haben.

In einem Vogelschutzgebiet (SPA) sind potentielle Lebensräume der Zielarten zu schützen (Lebensraumfunktion), um die Bestände der Zielarten dauerhaft zu erhalten. Veränderungen, die dem zuwiderlaufen, stellen einen Eingriff und eindeutigen Zielkonflikt dar und sind mit der Schutzwürdigkeit der Gebiete nicht vereinbar.

Das SPA „Hoher Fläming“ hat eine EU-weite Bedeutung als wichtigstes Brutvorkommen des Uhus in Brandenburg und große Bedeutung für Greifvögel, Eulen und Spechte

 

Bei der windparkrelevanten Untersuchung einer Landschaft hinsichtlich tierökologischer Belange ist das Helgoländer Papier (Vereinbarung der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten) als maßgeblich zu betrachten.

 

Der geplante Bau des Windparks Reetz umfasst Flächen, auf denen Ackeraufforstungen als Kompensationsmaßnahme für großflächige Waldumwandlungen im Land Brandenburg etabliert werden. Der geplante Windpark Reetz gefährdet den Erfolg der Ackeraufforstung und stellt die Relevanz für Natur- und Landschaftsschutz des sich entwickelnden Waldes bereits im Ansatz in Frage.

Fraglich ist, ob die im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die großflächige Ackeraufforstung im Raum Reetz/Reppinichen vorgesehenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden können, wenn auf den Flächen ein Windpark etabliert werden soll. Bereits in der UVP zur Erstaufforstung im Jahr 2022 wurde auf mögliche artenschutzrechtliche Beeinträchtigungen der Europäischen Schutzgebiete hingewiesen.

 

Windparks in einem Naturpark schränken die Handlungsspielräume anderer Akteure ein. Bereits die Planung von Windparks im Naturpark „Hoher Fläming“ missachtet die Menschen, die direkt von den natürlichen Gegebenheiten in dem Naturpark leben. Das betrifft Verwaltungen, Tourismus, Gesundheitswesen, Tätigkeiten im Naturschutz u. a. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Bau von Windparks großflächige Anpassungen der Bewirtschaftung von Offenflächen und Wäldern verbunden sein werden.

Weiterhin ist die Etablierung von mehreren Windparks im Umfeld mehrerer Standorte der Bundeswehr in der gegenwärtigen weltpolitischen Situation ernsthaft zu hinterfragen.

 

In der Regionalplanung sind Windeignungsgebiete im Naturpark Hoher Fläming nicht vorgesehen. Verwaltung und Kreistag des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind deshalb aufgefordert, sich aktiv gegen Windkraftplanungen im Naturpark Hoher Fläming einzusetzen, da sie gegen den genehmigten „Sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming“ verstoßen.

 

Windparks in einem Naturpark schränken die Handlungsfähigkeit der Landesregierung im Hinblick auf die Wiederherstellungsverordnung der EU deutlich ein. Naturschutzrelevante Räume, die für solche Planungen vorgesehen sind, stehen dann nicht mehr zur Verfügung.

 

Das Land Brandenburg ist aufgefordert, unverzüglich das „Brandenburger Tafelsilber“ zu schützen. Es liegt in der Kompetenz des Landes, alle Schutzgebiete als Restriktionsgebiete gegen Windparks auszuweisen. Ein davon abweichendes Verhalten würde den bisherigen Aussagen der Landesregierung widersprechen. So hat der Ministerpräsident auf der Festveranstaltung zum 30. Jubiläum unseres Nationalparks „Unteres Odertal“ im Oktober des Jahres 2025 ausdrücklich die Erhaltung nationalen Naturerbes für zukünftige Generationen als vornehmliches Ziel des Landes Brandenburg gewürdigt.

Quellen:

 

 

Resolution - Brandenburger Tafelsilber bewahren (LDV 2025)

https://brandenburg.nabu.de/wir-ueber-uns/transparenz/Resolutionen.html

 

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Hoher Fläming - Belziger Landschaftswiesen“

               https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212858

 

Erholungswert

https://www.reiseland-brandenburg.de/orte-regionen/nationale-naturlandschaften/naturpark-hoher-flaeming/

 

Konzeption Naturpark

https://www.bfn.de/naturparke#anchor-3605

 

unzerschnittene Landschaft

https://www.hoher-flaeming-naturpark.de/themen/naturpark-hoher-flaeming/dgdgdjgdjgkdjg-3-1/

 

Einfluss Windräder auf Niederschläge

https://www.kit.edu/kit/pi_2016_028_offshore-windparks-wechselwirkungen-und-lokales-klima.php

 

https://www.swr.de/swrkultur/wissen/beeinflusst-das-windrad-das-klima-102.html

 

Veränderungen durch Windkraftanlagen in bisher unzerschnittenen Wäldern

https://sachsen-anhalt.nabu.de/natur-und-landschaft/wald/34185.html#:~:text=Ein%20Windrad%20im%20Wald&text=So%20ver%C3%A4ndern%20in%20den%20Wald,Anbetracht%20der%20Trockenheit%20vergangener%20Jahre.

 

Überflugkorridor Großtrappe

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/zeitschrift-naturschutz-und-landschaftspflege-in-brandenburg/

 

Eisenberg, A., H. Watzke & T. Langgemach (2018): Wechsel von Großtrappen (Otis tarda) zwischen den Schutzgebieten Belziger Landschaftswiesen, Fiener Bruch und Havelländisches Luch in den Jahren 2001 und 2017. Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 27 (2, 3): 30-45.

Überflüge Großtrappe

https://www.grosstrappe.at/de/grosstrappe/biologie.html

 

 

Schutzstrategie Großtrappe

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/artenschutz/vogelschutzwarte/arbeitsschwerpunkt-entwicklung-und-umsetzung-von-schutzstrategien/vogelschutz-und-schutzstrategien/grosstrappe/#

 

https://www.grosstrappe.org/gefaehrdung/#zerschneidung

 

LAG VSW Abstandsempfehlungen für Windkraftanlagen (Helgoländer Papier der SVW)

https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html

gegenwärtiger Stand

bfn.de/voegel-windenergie-und-signifikanz

 

Einfluss von Windenergieanlagen auf SPA

Voelsen, J. & M. Schreiber (2025): Untersuchung zur Betroffenheit kollisionsgefährdeter Brutvogelarten durch Windkraftanlagen in deutschen Vogelschutzgebieten. Ornithologische Mitteilungen 76 (1/2): 3-116.

 

Schutzwürdigkeit der SPA

https://lfu.brandenburg.de/lfu/de/aufgaben/natur/natura-2000/vogelschutzgebiete/#

 

Konflikt: Kompensation Erstaufforstung - Planung Windpark – Konflikt mit Artenschutz und Europäischem Schutzgebiet

UVP-Bericht für das Vorhaben „Erstaufforstung in der Oberförsterei Dippmannsdorf“ vom 15. August 2022. Landschafts-PLANUNG Dr. Reichhoff LPR GmbH Dessau. Im Auftrag der BFU - Brandenburgische Flächen und Umwelt GmbH.

 

Genehmigung Windeignungsgebiete Planungsregion „Havelland-Fläming“

Genehmigung und Inkrafttreten des „Sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung 2027 der Region Havelland-Fläming“ sowie Feststellung nach § 5 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Satz 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes. Bekanntmachung der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung

Berlin-Brandenburg. Vom 4. Oktober 2024. Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 42 vom 23 Oktober 2024

 

Wiederherstellungsverordnung der EU

https://www.bfn.de/abkommen-richtlinie/wiederherstellungsverordnung-verordnung-eu-20241991-des-europaeischen

 

Rede Woidke für Brandenburger Tafelsilber

brandenburg.de/cms/detail.php/Brandenburg_06.c.889176.de

 

Rettet die Großtrappe, stoppt den Windkraftausbau!

Junge Großtrappe im Umfeld der Belziger Landschftswiesen. Foto: Jens Grabow

Mit Entsetzen haben wir aus der regionalen Presse (MAZ, Fläming vom 24.02.2023) von Plänen erfahren, Windkraftanlagen zwischen Bad Belzig, Bergholz und Kranepuhl zu errichten, einem Gebiet, in dem es eines der letzten Vorkommen der Großtrappe in ganz Europa gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, so ist dies als skandalöse Bankrotterklärung des Landkreises Potsdam-Mittelmark, des Landes Brandenburg, ja der Bundesrepublik Deutschland anzusehen.

Brandenburg beheimatet zusammen mit dem angrenzenden Sachsen-Anhalt die gesamte deutsche Population der Großtrappe, einer Vogelart, die weltweit vom Aussterben bedroht ist. Die Belziger Landschaftswiesen haben als Brutgebiet und die Fläming-Hochflächen zwischen Bad Belzig, Bergholz, Kranepuhl, Dahnsdorf, Mörz, Lüsse, Locktow als Wintereinstandsgebiet herausragende Bedeutung. Belziger Landschaftswiesen und Fläming-Hochflächen befinden sich im Zentrum der letzten Vorkommen der Art in Deutschland. Das heißt, der Individuenaustausch zwischen den Vorkommen Brandenburg und Sachsen-Anhalt erfolgt im Fläming.

Die Region, nicht zuletzt der Tourismus, wirbt mit der Großtrappe. Mit Recht. Man ist in der Region stolz auf seine Großtrappen!

Gegenwärtig ist der deutsche Bestand der einzige weltweit, der aufgrund herausragender Schutzbemühungen brandenburgischer Naturschützer in den letzten Jahren bemerkenswert angestiegen ist. Besonders in den südosteuropäischen Steppengebieten, in denen bisher große Teile des Weltbestandes vorkommen, steht die Art vor dem Aussterben. Die Umstände des Krieges dort lassen für den Weltbestand der Großtrappe nichts Gutes erwarten.

Deshalb kommt dem Bestand der Großtrappe in Brandenburg und Sachsen-Anhalt und den Schutzbemühungen für die Art weltweit eine äußerst große Bedeutung zu. Das ist hoffentlich allen bewusst.

Dieses Vorkommen der Großtrappe in der Flämingregion mit weltweiter Bedeutung wird nun bedroht durch verantwortungsloses Handeln.

Sollten die Pläne des Windkraftausbaus umgesetzt werden, werden große Bereiche des Lebensraums der Großtrappe von ihr nicht mehr besiedelt werden. Es sind auch Schlagopfer zu erwarten. Der Bestand der Großtrappe wird weiter zurückgehen. Jahrzehntelange Schutzbemühungen werden sinnlos gewesen sein.

Deshalb müssen jegliche Pläne zum Bau von Windkraftanlagen auf Offenflächen des Hohen Flämings sowie der Belziger Landschaftswiesen unbedingt verhindert werden. Die zuständigen Behörden und politischen Akteure des Landkreises Potsdam-Mittelmark, die brandenburgische Landesregierung und nicht zuletzt die Bundesregierung müssen sich ihrer hohen Verantwortung bewusst sein.

Deshalb müssen die zuständigen Behörden und verantwortlichen politischen Akteure der Öffentlichkeit bitte erklären, ob Sie tatsächlich gewillt sind, den Naturschutz gegen den Umweltschutz auszuspielen und die Großtrappe, als bedeutendes Tafelsilber unserer Heimat, den Interessen einer Energiewende zu opfern. Denn es kann niemandem gedient sein, wenn die Verantwortlichen in einem Atemzug mit dem Rückgang der weltweit bedrohten Großtrappe weltweit namentlich bekannt werden.

Stoppen Sie den Bau von Windkraftanlagen in Vorkommensgebieten der weltweit bedrohten Großtrappe!!

 

Carsten Hinnerichs

1.Vorsitzender des NABU-Regionalverbandes Belzig „Hoher Fläming-Planetal“ e.V.

 

 

Hier geht es zum Artikel der MAZ vom 27.02.2023 (Online):

MAZ Online Großtrappenschutz

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© NABU Deutschland - Regionalverband Belzig "Hoher Fläming-Planetal" e.V. /05.2024